WICHTIGER HINWEIS Verbrennen von pflanzlichen Abfällen / Heckenschnitt

Die Leitstelle muss informiert werden

Aus gegebenem Anlass möchte die Stadtverwaltung darauf hinweisen, dass sämtliche offene Verbrennungen von pflanzlichen Abfällen angemeldet werden müssen.

Die Stadtverwaltung unterrichtet die Leitstelle beim Schwalm-Eder-Kreis über das gemeldete Feuer, damit ein Einsatz der Feuerwehr vermieden wird und eine Gefahr somit ausgeschlossen werden kann.

 Folgende Daten müssen übermittelt werden:

  1. Aufsichtsperson mit Vor- und Zuname
  2. Rückrufnummer während des gesamten Zeitraums des Feuers (Handy)
  3. Ort des Verbrennens
  4. Datum (jeder Tag einzeln; NICHT Zeitraum von mehreren Wochen oder Monaten)
  5. Uhrzeit (Beginn und des Endes des Verbrennens)

 Folgender Hinweis ist zu beachten:

Der / die Meldende muss während des gesamten Zeitraums des Feuers seine telefonische Erreichbarkeit für die Leitstelle Schwalm-Eder sicherstellen. Sollte der Meldende nicht erreichbar sein, wird bei eingehender Feuermeldung bzw. gemeldeter Rauchentwicklung umgehend die örtlich zuständige Feuerwehr alarmiert.

Bei unklaren Meldungen/Örtlichkeiten wird ebenfalls umgehend die örtliche Feuerwehr alarmiert.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stadtverwaltung Schwarzenborn