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Tretbecken in Schwarzenborn
Das Tretbecken in Schwarzenborn
Bei warmen Sommertemperaturen ist das Tretbecken der Stadt Schwarzenborn eine perfekte Anlaufstelle um sich zu erfrischen und abzukühlen. Es liegt etwas abseits von Schwarzenborn und die Bäume um das Tretbecken herum spenden optimalen Schatten. Hans Peter Marx hält das Tretbecken "in Schuss". Er säubert es und verseht es mit einem neuen Anstrich, bevor die Saison startet. Ein Highlight seit Juni 2021 ist das neue Armbecken am Tretbecken. Es ergänzt zur Abkühlung der Beine und sorgt nun auch für eine Erfrischung für die Arme. Der Magistrat der Stadt Schwarzenborn lädt sie herzlich dazu ein das Tretbecken zu nutzen.
Wichtige Hinweise
Hygienekonzept
Bei der Nutzung des Tretbeckens müssen alle Bürgerinnen und Bürger Sicherheitsvorkehrungen beachten, um das Ansteckungsrisiko weiterhin geringzuhalten.
Generell ist die Händehygiene einzuhalten. Waschen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich vorab mit Wasser und Seife zuhause.
Der Magistrat der Stadt Schwarzenborn empfiehlt bei der Nutzung des Tretbeckens das Tragen von Handschuhen, wenn der Handlauf in der Mitte des Beckens genutzt werden sollte.Wenn Sie möchten, können Sie ebenso einen Mund-Nasen-Schutz tragen, um Personen in Ihrer Nähe zu schützen.
Die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen zwei Personen gilt selbstverständlich weiterhin.
Bitte suchen Sie das Tretbecken vor allem dann nicht persönlich auf, wenn Sie Krankheitssymptome aufweisen oder der Verdachtsfall einer Corona-Infizierung besteht. Halten Sie die Hustenetikette ein, niesen und husten Sie z.B. in die Ellenbeuge.
Hundebaden verboten
Außerdem möchte die Stadtverwaltung noch einmal auf die Leinenpflicht für Hunde aufmerksam machen. Das Baden von Hunden im Tretbecken ist strengstens verboten!
Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann, ganz abgesehen von einer zivilrechtlichen Tierhalterhaftung und eventueller Ersatzansprüche in einem Schadensfall, als Ordnungswidrigkeit im Sinne des Polizeigesetzes und der Polizeiverordnung geahndet werden. Damit es zu einer solchen Maßnahme nicht zu kommen braucht, bitten wir alle Hundebesitzer (in ihrem eigenen Interesse) um Beachtung der bestehenden Leinenpflicht. Außerdem ist es verboten seinen Hund im Tretbecken zu baden.
Kein Mensch möchte das Becken nutzen, wenn Haare im Wasser schwimmen. Zudem ist der Reinigungsaufwand deswegen unverhältnismäßig hoch und durch ehrenamtliche Helfer wie Herrn Witzel und Herrn Klinger kaum zumutbar. Der Magistrat wird ein Vergehen diesbezüglich durch Stellen einer Kostenrechnung ahnden.