Anzeige Brauchtumsfeuer

  • Leistungsbeschreibung

    Oster-, Mai-, Martins- oder Sonnenwendfeuer aber auch Weihnachtsbaumverbrennung sind Brauchtumsfeuer und nicht nur in Hessen seit Jahrzehnten als fester Bestandteil in der örtlichen Gemeinschaft verankert. Sie finden meist im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Um unnötige Feuerwehreinsätze (z. B. durch einen besorgten Bürger, der aufgrund eines Feuerscheins oder einer Rauchentwickluung die Feuerwehr alarmiert) zu vermeiden, sollten Brauchtumsfeuer mindestens 14 Tage vorher angezeigt werden. Die Ordnungsbehörde informiert hierüber die Zentrale Leitstelle des Schwalm-Eder-Kreises, die Polizeistation Homberg (Efze) sowie die zuständige Feuerwehr.

  • Rechtsgrundlage

    Verfügung des Regierungspräsidiums Kassel vom 02.01.13 und dem Erlass des Hess. Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 20.12.2012.