Angriffe durch Tiere online anmelden

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn durch das Verhalten eines Tieres (Haus‐ oder Wildtier) die öffentliche Sicherheit, insbesondere Menschen, andere Tiere oder die Verkehrssicherheit gefährdet wurde, kann dies bei der Polizei oder dem zuständigen Ordnungsamt angezeigt werden. Diese Einrichtungen werden ggf. die zuständigen Stellen informieren oder der Gefahr selbst nachgehen.

  • Rechtsgrundlage

    § 1 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)