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- Die Stadt Schwarzenborn sucht ehrenamtlich Fahrer für den e-Bürgerbus
- Schwarzenborn hat jetzt eine App!
- Das Stadtwappen und die Wüstungen
- Neue "Symbolbank" auf dem Marktplatz
- Offizielle Übergabe des neuen LF10
- Naturnaher Schulgarten an der Knüllköpfchenschule Schwarzenborn wird mit 20.000 € neu aufgebaut
- Dacherweiterung für die Grillstation und das Haupthaus des Grillplatzes
- Weinlese am Ahlen Porrhüs
- Indienststellung LF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Schwarzenborn
- Schwarzenbörner zur Spendenübergabe im Ahrtal
- "KINDERZEIT" in der Kulturhalle in Schwarzenborn
- Förderprogramm für die Pflanzung von Obst- und Wallnussbäumen des Schwalm-Eder-Kreises
- Registrierung bei DKMS
- Schwarzenbörner pflanzen Zukunft
- Vorlesetag in der Knüllköpfchen-Schule
- Soziale Teilhabe sichern und gesundheitlichen Risiken vorbeugen
- Erste DHL Packstation in Schwarzenborn ermöglicht bequemen Paketempfang und -versand rund um die Uhr
- Neue Hausmeisterin für die Kulturhalle
- Nikolausaktion in Schwarzenborn und Grebenhagen
- Zuwendungsübergabe an Vereine der Stadt Schwarzenborn
- Kinderzeit in der Kulturhalle
- Bau von Meisen-Nistkästen durch Schülerinnen und Schüler unserer Knüllköpfchenschule
- Wirkungsbereich des VGZ Schwalm ab 2022 vergrößert
- Neuer e-Bürgerbus der Stadt Schwarzenborn
- Neue Holzbänke
- Impfaktion im MVZ
- Virtuelles Gründerzentrum - Sprechtag in Schwarzenbornnnnn
- Die EAM unterstützt Naturerlebnisse
- Informationen zur Grundsteuerreform in Hessen
- Überaus großzügige Spende für den Stadtwald!
- Informationen zur Ausgabe von kostenlosen Müllsäcken
- Neuer Minibagger für den Bauhof der Stadt Schwarzenborn
- Sprengung des Geldautomatens
- 35. Dienstjubiläum von Udo Aßmann-Zinn
- Die Kindergartenkinder vertreiben den Winter
- Interkommunale Zusammenarbeit im Steuerwesen Gemeinsames Steueramt in Frielendorf jetzt auch für Schwarzenborn zuständig
- Neue Standesbeamtin für die Stadt Schwarzenborn
- Die Stadt Schwarzenborn setzt weiterhin auf e-Mobilität
- Neue Trainingsanzüge für die Jugend
- Kinoprogramm für die Ukraine - ein Angebot von Cine Royal in Fritzlar
- Schülerinnen und Schülern der Knüllköpfchen-Schule schützen unsere Eichen vor den Eichenprozessionsspinnern
- TNG Stadtnetz GmbH startet in Neukirchen und Schwarzenborn in Glasfaser-Aktionsphase
- TSV Schwarzenborn mit aktiven Kinderprogramm am Ostermontag
- WICHTIGER HINWEIS Verbrennen von pflanzlichen Abfällen / Heckenschnitt
- Hessische Landesregierung zur Schaffung neuer Dienstposten in der Knüll-Kaserne in Schwarzenborn
- Schwarzenborn im Glück
- Wir freuen uns über Unterstützung im Ärzteteam!
- Gelbe Schleife der Verbundenheit
- Wir gestalten mit!
- Kreissparkasse Schwalm-Eder und VR Bank HessenLand eG überreichen Spenden für einen Bollerwagen
- Betriebsausflug der Stadt Schwarzenborn
- Neue Freifläche auf dem Marktplatz eingeweiht! Rückblick auf das Sommer- und Weinfest
- Neuer Geldautomat im Eselsweg
- Johannisfeier mit Benefizkonzert
- Start für den neuen Ordnungsbehördenbezirk Schwalm
- Aushändigung der Anerkennungsprämien für Feuerwehrkameraden
- Allgemeinverfügung Verbot Wasserentnahme
- Waldbrandsituation in Hessen
- Neuer Ehrenwehrführer für die Stadt Schwarzenborn
- Besuch des Regierungspräsidenten
- Kinder der Knüllköpfchenschule zu Besuch im Rathaus
- 50 Jahre SPD Ortsverein Schwarzenborn
- Standortwechsel der Glascontainer
- Sportehrenurkundenverleihung
- Neuer Auszubildender der Stadt Schwarzenborn
- E-Ladesäulen ab sofort kostenpflichtig
- Praxisurlaub MVZ im August
- Erfolgreiche fünfte Kinderferienspiele der Stadt Schwarzenborn
- Zweites Klappstuhlkonzert auf dem Knüllköpfchen
- Die Städte Neukirchen und Schwarzenborn erreichen die benötigte Quote für den TNG Glasfaserausbau
- Terminabstimmung für Beerdigungen oder Urnenbeisetzungen auf den Friedhöfen Schwarzenborn und Grebenhagen
- Neue Ladesäulen in Schwarzenborn
- Anzahl der Ärzte im MVZ wächst!
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- Seniorennachmittag in Schwarzenborn
- Neuer Fußboden für den Burschenschaftswaggon
- Baumpflanzaktion des KWF am 04.10.2022
- Tag der offenen Tür im gemeinsamen Gewerbegebiet
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- Grundlehrgang der Feuerwehr Knüll-Kaserne
- Aufruf zur Akquise von Liegenschaften zur Unterbringung Geflüchteter
- Ergebnis der Bürgermeisterwahl
- Bäumchenpflanzaktion für Neugeborene
- Knüll erneut als LEADER-Region anerkannt
- „Schwarzenbörner pflanzen Zukunft“-1
- Online Terminbuchung im MVZ eingeführt!
- Knüllköpfchenkerze erstrahlt zum vierten Mal
- Adventszauber 2022
- Punschabend am Ahlen Porrhüs am 2. Advent
- Amtliche Bekanntmachung des Schwalm-Eder-Kreises zur Pyrotechnik
- Die Rathäuser werden digital
- Traumhafte Impressionen am 13. Dezember am Knüll
- Herzensprojekte in der Stadt Schwarzenborn verwirklicht
- Verleihung zweier Ehrennadeln der Stadt Schwarzenborn
- Vize-Landrat Jürgen Kaufmann ehrt herausragendes Engagement
- Oberärztin | Oberarzt gesucht!
- Registrierung bei DKMS-1
- Obstbaumschnittkurs im Naturpark Knüll
- Einführung des Landesweiten Mängelmelders
- Übergabe Ortsgerichtsvorsteher
- Klimaschutzpreis 2022
- Haare schneiden für einen guten Zweck
- Mit der DVWSE und der Polizeidirektion Schwalm-Eder „Junk + Sicher + Startklar“ in die Zukunft!
- Krachmachertag 2023 im Kindergarten Sonnenstrahl
- Auf Platt zu schwatzen hat oft beruhigt
- Erweiterung des gynäkologischen und allgemeinmedizinischen Angebots
- Erstmals in drei Kategorien
- Örtliche Übergabe eines LED-Beleuchtungssystems
- Arbeitseinsatz auf dem Friedhof Schwarzenborn
- Achtung Vollsperrung
- Save the Date: Sommer- und Weinfest am 03. Juni 2023
- Europawochen vom 30. April bis 31. Mai 2023
- Pressemitteilung der Kommunen Homberg, Frielendorf, Knüllwald und Schwarzenborn
- Kreisseniorentag in Schwarzenborn
- Jahreshauptversammlung der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schwarzenborn
- Die EAM fördert gesundes Gärtnern
- Verabschiedung einer Stadtverordneten
- Pfingstübung der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Schwarzenborn
- Rückblick auf das Sommer- und Weinfest
- Tür für den August-Franke-Turm
- Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Schwalm-Eder-Kreis ab sofort untersagt!
- Johannisfeier auf dem Knüllköpfchen
- Einweihungsfeier des Platzes Am Sonnenhang
- Trotz viel Regen eine Menge Spaß!
- Vorstellung der neuen Pfarrerin Frau Kanwischer-Koch
- 19. Ausbildungsbörse Schwalm-Eder - Ausbildungsplätze findet man am 16. September in Borken (Hessen)!
- Neue Nebenstellen-Nummern bei der Kreisverwaltung Schwalm-Eder
- Erfolgreiches drittes Klappstuhlkonzert auf dem Knüllköpfchen
- 40 jähriges Dienstjubiläum des Ortsgerichtsschöffen Dr. Hans Wilhelm Ide
- Einweihung des U3-Bereiches des Spielplatzes "Neue Straße"
- Sommerfest der Jugendfeuerwehr Schwarzenborn
- Rückblick auf die Feierlichkeit „50 Jahre Gebietsreform“
- Verleihung einer Ehrennadeln der Stadt Schwarzenborn
- Informative Bürgerversammlung!
- Vorläufige Ergebnisse der Landtagswahl in Schwarzenborn und Grebenhagen
- Knüllkerze erstrahlt zum fünften Mal
- Adventszauber 2023
- Weihnachtsbrief des Bürgermeisters
- Jugendfeuerwehr erhält neue Kennzeichnungswesten
- Neues Personal für den städtischen Bauhof
- Energiepark am Knüll
- Digital im Alter
- Besuch der Kinder der Knüllköpfchenschule
- Großveranstaltung in der Stadt Schwarzenborn
- Rückblick zum Sommer- und Weinfest 2024
- Johannisfeier 2024
- Rückblick über die siebten Kinderferienspiele 2024 in Schwarzenborn
- Vereine im Knüll setzten zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Region um
- Einweihung des Spielplatzes in der Neuen Straße
- Die EAM sponsert Wanderbank für Schwarzenborn
- Kooperation für erneuerbare Energien - Energiepark Schwarzenborn
- Einweihung des Mehrgenerationen-Gesundheitsparkes am Freitag, den 20.09.2024 auf der Bäumchenwiese
- Senioren den Weg in die digitale Welt ebnen
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- Spendenboxen wurden gut gefüllt
- Bäumchenpflanzaktion für Neugeborene 2024
- Aktion: „Schwarzenbörner pflanzen Zukunft“
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Veranstaltungen: StVO - Erlaubnisse und Ausnahmen
Leistungsbeschreibung
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich dabei um:
- Motorsportliche Veranstaltungen mit Kfz
- Radrennen, Triathlonveranstaltungen, Volksradfahren mit mehr als 100 Teilnehmern, Fußmärsche, Staffelläufe, Volkswandern mit mehr als 500 Teilnehmern oder auf klassifizierten Straßen (Kreisstraßen und höherrangig)
- Umzüge
-
Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen, Märkte
Nicht erlaubnispflichtig sind Versammlungen und Aufzüge im Sinne von § 14 des "Versammlungsgesetzes" sowie ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche Kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen.
Voraussetzungen Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden. Der Veranstalter muss die Gewähr bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde durchgeführt wird.Voraussetzungen
Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden. Der Veranstalter muss die Gewähr bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde durchgeführt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- schriftlicher Antrag mit Angaben über Teilnehmerzahl, Zeitplan etc.
- schriftliche Bestätigung des Veranstalters, dass der Veranstalter Kenntnis darüber hat, dass die Veranstaltung eine Sondernutzung im Sinne des § 8 Bundesfern-straßengesetzes bzw. §§ 16, 17 des Hessischen Straßengesetzes darstellt. In der Erklärung ist insbesondere die Kenntnis über die straßenrechtlichen Erstattungsansprüche zu bestätigen, wonach der Erlaubnisnehmer alle Kosten zu ersetzen hat, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen.
- Streckenplan
- Versicherungsnachweise
- gegebenenfalls Verkehrszeichenplan und Umleitungsplan, falls Straßen gesperrt werden müssen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr; innerhalb der zutreffenden Gebührennummer nach der Größe der Veranstaltung. Neben der Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis können gesondert Gebühren für die Sondernutzung der Straßen anfallen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen, bei sehr großen Veranstaltungen entsprechend frühzeitiger.
Rechtsgrundlage
- §§ 29, 45 und 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Gebühren-Nr. 263 der Anlage zu § 1 GebOSt
- § 8 Bundesfernstraßengesetz
- §§ 16, 17 Hessisches Straßengesetz
- § 11 Verordnung zur Bestimmung straßenverkehrsrechtlicher Zuständigkeiten
- §§ 29, 45 und 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Gebühren-Nr. 399 der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Gebührennummer 221 in der Anlage zu § 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)
- §§ 16, 17 Hessisches Straßengesetz
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An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist die Straßenverkehrsbehörde der Stadt oder Gemeinde, in deren Bezirk die Veranstaltung stattfindet, mit Ausnahme von Städten und Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern. Dort ist der Landrat als Straßenverkehrsbehörde zuständig.
Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Die Straßenverkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaulastträger, Forst- und Naturschutzbehörden) an.
Die Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung kann mit Bedingungen und Auflagen und mit Anordnungen zu verkehrsregelnden und verkehrsbeschränkenden Maßnahmen verbunden werden. Diese Maßnahmen werden vorher mit dem Veranstalter abgestimmt.