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- Die Stadt Schwarzenborn sucht ehrenamtlich Fahrer für den e-Bürgerbus
- Schwarzenborn hat jetzt eine App!
- Das Stadtwappen und die Wüstungen
- Neue "Symbolbank" auf dem Marktplatz
- Offizielle Übergabe des neuen LF10
- Naturnaher Schulgarten an der Knüllköpfchenschule Schwarzenborn wird mit 20.000 € neu aufgebaut
- Dacherweiterung für die Grillstation und das Haupthaus des Grillplatzes
- Weinlese am Ahlen Porrhüs
- Indienststellung LF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Schwarzenborn
- Schwarzenbörner zur Spendenübergabe im Ahrtal
- "KINDERZEIT" in der Kulturhalle in Schwarzenborn
- Förderprogramm für die Pflanzung von Obst- und Wallnussbäumen des Schwalm-Eder-Kreises
- Registrierung bei DKMS
- Schwarzenbörner pflanzen Zukunft
- Vorlesetag in der Knüllköpfchen-Schule
- Soziale Teilhabe sichern und gesundheitlichen Risiken vorbeugen
- Erste DHL Packstation in Schwarzenborn ermöglicht bequemen Paketempfang und -versand rund um die Uhr
- Neue Hausmeisterin für die Kulturhalle
- Nikolausaktion in Schwarzenborn und Grebenhagen
- Zuwendungsübergabe an Vereine der Stadt Schwarzenborn
- Kinderzeit in der Kulturhalle
- Bau von Meisen-Nistkästen durch Schülerinnen und Schüler unserer Knüllköpfchenschule
- Wirkungsbereich des VGZ Schwalm ab 2022 vergrößert
- Neuer e-Bürgerbus der Stadt Schwarzenborn
- Neue Holzbänke
- Impfaktion im MVZ
- Virtuelles Gründerzentrum - Sprechtag in Schwarzenbornnnnn
- Die EAM unterstützt Naturerlebnisse
- Informationen zur Grundsteuerreform in Hessen
- Überaus großzügige Spende für den Stadtwald!
- Informationen zur Ausgabe von kostenlosen Müllsäcken
- Neuer Minibagger für den Bauhof der Stadt Schwarzenborn
- Sprengung des Geldautomatens
- 35. Dienstjubiläum von Udo Aßmann-Zinn
- Die Kindergartenkinder vertreiben den Winter
- Interkommunale Zusammenarbeit im Steuerwesen Gemeinsames Steueramt in Frielendorf jetzt auch für Schwarzenborn zuständig
- Neue Standesbeamtin für die Stadt Schwarzenborn
- Die Stadt Schwarzenborn setzt weiterhin auf e-Mobilität
- Neue Trainingsanzüge für die Jugend
- Kinoprogramm für die Ukraine - ein Angebot von Cine Royal in Fritzlar
- Schülerinnen und Schülern der Knüllköpfchen-Schule schützen unsere Eichen vor den Eichenprozessionsspinnern
- TNG Stadtnetz GmbH startet in Neukirchen und Schwarzenborn in Glasfaser-Aktionsphase
- TSV Schwarzenborn mit aktiven Kinderprogramm am Ostermontag
- WICHTIGER HINWEIS Verbrennen von pflanzlichen Abfällen / Heckenschnitt
- Hessische Landesregierung zur Schaffung neuer Dienstposten in der Knüll-Kaserne in Schwarzenborn
- Schwarzenborn im Glück
- Wir freuen uns über Unterstützung im Ärzteteam!
- Gelbe Schleife der Verbundenheit
- Wir gestalten mit!
- Kreissparkasse Schwalm-Eder und VR Bank HessenLand eG überreichen Spenden für einen Bollerwagen
- Betriebsausflug der Stadt Schwarzenborn
- Neue Freifläche auf dem Marktplatz eingeweiht! Rückblick auf das Sommer- und Weinfest
- Neuer Geldautomat im Eselsweg
- Johannisfeier mit Benefizkonzert
- Start für den neuen Ordnungsbehördenbezirk Schwalm
- Aushändigung der Anerkennungsprämien für Feuerwehrkameraden
- Allgemeinverfügung Verbot Wasserentnahme
- Waldbrandsituation in Hessen
- Neuer Ehrenwehrführer für die Stadt Schwarzenborn
- Besuch des Regierungspräsidenten
- Kinder der Knüllköpfchenschule zu Besuch im Rathaus
- 50 Jahre SPD Ortsverein Schwarzenborn
- Standortwechsel der Glascontainer
- Sportehrenurkundenverleihung
- Neuer Auszubildender der Stadt Schwarzenborn
- E-Ladesäulen ab sofort kostenpflichtig
- Praxisurlaub MVZ im August
- Erfolgreiche fünfte Kinderferienspiele der Stadt Schwarzenborn
- Zweites Klappstuhlkonzert auf dem Knüllköpfchen
- Die Städte Neukirchen und Schwarzenborn erreichen die benötigte Quote für den TNG Glasfaserausbau
- Terminabstimmung für Beerdigungen oder Urnenbeisetzungen auf den Friedhöfen Schwarzenborn und Grebenhagen
- Neue Ladesäulen in Schwarzenborn
- Anzahl der Ärzte im MVZ wächst!
- Die EAM fördert den Schutz von Insekten
- Seniorennachmittag in Schwarzenborn
- Neuer Fußboden für den Burschenschaftswaggon
- Baumpflanzaktion des KWF am 04.10.2022
- Tag der offenen Tür im gemeinsamen Gewerbegebiet
- Wandertag der Knüllköpfchenschule mit Pflanzaktion
- Grundlehrgang der Feuerwehr Knüll-Kaserne
- Aufruf zur Akquise von Liegenschaften zur Unterbringung Geflüchteter
- Ergebnis der Bürgermeisterwahl
- Bäumchenpflanzaktion für Neugeborene
- Knüll erneut als LEADER-Region anerkannt
- „Schwarzenbörner pflanzen Zukunft“-1
- Online Terminbuchung im MVZ eingeführt!
- Knüllköpfchenkerze erstrahlt zum vierten Mal
- Adventszauber 2022
- Punschabend am Ahlen Porrhüs am 2. Advent
- Amtliche Bekanntmachung des Schwalm-Eder-Kreises zur Pyrotechnik
- Die Rathäuser werden digital
- Traumhafte Impressionen am 13. Dezember am Knüll
- Herzensprojekte in der Stadt Schwarzenborn verwirklicht
- Verleihung zweier Ehrennadeln der Stadt Schwarzenborn
- Vize-Landrat Jürgen Kaufmann ehrt herausragendes Engagement
- Oberärztin | Oberarzt gesucht!
- Registrierung bei DKMS-1
- Obstbaumschnittkurs im Naturpark Knüll
- Einführung des Landesweiten Mängelmelders
- Übergabe Ortsgerichtsvorsteher
- Klimaschutzpreis 2022
- Haare schneiden für einen guten Zweck
- Mit der DVWSE und der Polizeidirektion Schwalm-Eder „Junk + Sicher + Startklar“ in die Zukunft!
- Krachmachertag 2023 im Kindergarten Sonnenstrahl
- Auf Platt zu schwatzen hat oft beruhigt
- Erweiterung des gynäkologischen und allgemeinmedizinischen Angebots
- Erstmals in drei Kategorien
- Örtliche Übergabe eines LED-Beleuchtungssystems
- Arbeitseinsatz auf dem Friedhof Schwarzenborn
- Achtung Vollsperrung
- Save the Date: Sommer- und Weinfest am 03. Juni 2023
- Europawochen vom 30. April bis 31. Mai 2023
- Pressemitteilung der Kommunen Homberg, Frielendorf, Knüllwald und Schwarzenborn
- Kreisseniorentag in Schwarzenborn
- Jahreshauptversammlung der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schwarzenborn
- Die EAM fördert gesundes Gärtnern
- Verabschiedung einer Stadtverordneten
- Pfingstübung der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Schwarzenborn
- Rückblick auf das Sommer- und Weinfest
- Tür für den August-Franke-Turm
- Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Schwalm-Eder-Kreis ab sofort untersagt!
- Johannisfeier auf dem Knüllköpfchen
- Einweihungsfeier des Platzes Am Sonnenhang
- Trotz viel Regen eine Menge Spaß!
- Vorstellung der neuen Pfarrerin Frau Kanwischer-Koch
- 19. Ausbildungsbörse Schwalm-Eder - Ausbildungsplätze findet man am 16. September in Borken (Hessen)!
- Neue Nebenstellen-Nummern bei der Kreisverwaltung Schwalm-Eder
- Erfolgreiches drittes Klappstuhlkonzert auf dem Knüllköpfchen
- 40 jähriges Dienstjubiläum des Ortsgerichtsschöffen Dr. Hans Wilhelm Ide
- Einweihung des U3-Bereiches des Spielplatzes "Neue Straße"
- Sommerfest der Jugendfeuerwehr Schwarzenborn
- Rückblick auf die Feierlichkeit „50 Jahre Gebietsreform“
- Verleihung einer Ehrennadeln der Stadt Schwarzenborn
- Informative Bürgerversammlung!
- Vorläufige Ergebnisse der Landtagswahl in Schwarzenborn und Grebenhagen
- Knüllkerze erstrahlt zum fünften Mal
- Adventszauber 2023
- Weihnachtsbrief des Bürgermeisters
- Jugendfeuerwehr erhält neue Kennzeichnungswesten
- Neues Personal für den städtischen Bauhof
- Energiepark am Knüll
- Digital im Alter
- Besuch der Kinder der Knüllköpfchenschule
- Großveranstaltung in der Stadt Schwarzenborn
- Rückblick zum Sommer- und Weinfest 2024
- Johannisfeier 2024
- Rückblick über die siebten Kinderferienspiele 2024 in Schwarzenborn
- Vereine im Knüll setzten zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Region um
- Einweihung des Spielplatzes in der Neuen Straße
- Die EAM sponsert Wanderbank für Schwarzenborn
- Kooperation für erneuerbare Energien - Energiepark Schwarzenborn
- Einweihung des Mehrgenerationen-Gesundheitsparkes am Freitag, den 20.09.2024 auf der Bäumchenwiese
- Senioren den Weg in die digitale Welt ebnen
- Verabschiedung des langjährigen Mitarbeiters Udo Aßmann-Zinn
- Spendenboxen wurden gut gefüllt
- Bäumchenpflanzaktion für Neugeborene 2024
- Aktion: „Schwarzenbörner pflanzen Zukunft“
- Knüllköpfchenkerze erstrahlt zum sechsten Mal
- Weihnachtsbrief des Bürgermeisters Jürgen Liebermann
- Müllkalender 2025
- Bürgerinformationsflyer zur Straßenreinigungssatzung
- Projekt „Ökologisches Grünflächenmangement in den Siedlungsgebieten des Naturparks Knüll“
- Schwarzenbörner pflanzen erneut Zukunft
- Müllsammelaktion am 05.04.2025 in Schwarzenborn und Grebenhagen
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Wohnung Anmeldung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, unabhängig davon, ob Sie von einem anderen Wohnort zu- oder aber innerhalb dem bisherigen Wohnort umziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden.
Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.
Hauptwohnung ist:
- wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
- wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
- wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
- Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.
Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.
Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen.Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
- Einzugsdatum,
- Anschrift der Wohnung sowie
- Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.
Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben.
Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit der Weitergabe zu widersprechen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht darüber hinaus gegebenenfalls die Möglichkeit eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt)
- Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von
- aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes anzumelden.
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.Bearbeitungsdauer
Keine (der Meldeschein wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
an die Meldebehörde Ihres Wohnortes