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- Naturnaher Schulgarten an der Knüllköpfchenschule Schwarzenborn wird mit 20.000 € neu aufgebaut
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- Die Kindergartenkinder vertreiben den Winter
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- Schülerinnen und Schülern der Knüllköpfchen-Schule schützen unsere Eichen vor den Eichenprozessionsspinnern
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- TSV Schwarzenborn mit aktiven Kinderprogramm am Ostermontag
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- Haare schneiden für einen guten Zweck
- Mit der DVWSE und der Polizeidirektion Schwalm-Eder „Junk + Sicher + Startklar“ in die Zukunft!
- Krachmachertag 2023 im Kindergarten Sonnenstrahl
- Auf Platt zu schwatzen hat oft beruhigt
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- Örtliche Übergabe eines LED-Beleuchtungssystems
- Arbeitseinsatz auf dem Friedhof Schwarzenborn
- Achtung Vollsperrung
- Save the Date: Sommer- und Weinfest am 03. Juni 2023
- Europawochen vom 30. April bis 31. Mai 2023
- Pressemitteilung der Kommunen Homberg, Frielendorf, Knüllwald und Schwarzenborn
- Kreisseniorentag in Schwarzenborn
- Jahreshauptversammlung der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schwarzenborn
- Die EAM fördert gesundes Gärtnern
- Verabschiedung einer Stadtverordneten
- Pfingstübung der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Schwarzenborn
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- Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Schwalm-Eder-Kreis ab sofort untersagt!
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- Trotz viel Regen eine Menge Spaß!
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- 19. Ausbildungsbörse Schwalm-Eder - Ausbildungsplätze findet man am 16. September in Borken (Hessen)!
- Neue Nebenstellen-Nummern bei der Kreisverwaltung Schwalm-Eder
- Erfolgreiches drittes Klappstuhlkonzert auf dem Knüllköpfchen
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Vollstationäre Heimbetreuung für Pflegeversicherte beantragen
Leistungsbeschreibung
Als pflegeversicherte Person haben Sie einen Anspruch auf Pflege in einem Pflegeheim oder einer anderen vollstationären Einrichtung, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit Ihres Falles nicht in Betracht kommt.
Der Leistungsumfang umfasst neben den eigentlichen Pflegeleistungen auch soziale Betreuung und medizinische Behandlungspflege.
Der monatliche Maximalbetrag, den Pflegekassen für vollstationäre Pflegeleistungen zahlen, richtet sich nach Ihrem Pflegegrad (Stand: 2021):
- bei Pflegegrad 2 höchstens EUR 770,00
- bei Pflegegrad 3 höchstens EUR 1.262
- bei Pflegegrad 4 höchstens EUR 1.775
- bei Pflegegrad 5 höchstens EUR 2.005
Meist liegen die Kosten der vollstationären Pflege über dem Betrag, den Ihre Pflegekasse übernimmt. Sie zahlen dann einen Eigenanteil. Dieser ist innerhalb einer Einrichtung für alle Bewohnerinnen und Bewohner gleich hoch, unabhängig vom Pflegegrad. Wenn Sie also beispielsweise Pflegegrad 5 haben, zahlen Sie den gleichen Betrag zu wie jemand mit Pflegegrad 2.
Ab Januar 2022 reduziert sich Ihr Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen. Die Pflegekasse zahlt dann einen Zuschlag zu Ihrem Eigenanteil. Der Zuschlag hängt von der Dauer der vollstationären Pflege ab.
Dieser Zuschlag zu Ihrem Eigenanteil beträgt- 5 Prozent bei einem Leistungsbezug von vollstationärer Pflege von bis einschließlich 12 Monaten,
- 25 Prozent bei einem Leistungsbezug von vollstationärer Pflege von mehr als 12 Monaten,
- 45 Prozent bei einem Leistungsbezug von vollstationärer Pflege von mehr als 24 Monaten,
- 70 Prozent bei einem Leistungsbezug von vollstationärer Pflege von mehr als 36 Monaten.
Die Kosten für die Betreuung in einem Pflegeheim können zwischen den einzelnen Einrichtungen sehr unterschiedlich ausfallen. Außerdem tragen Sie selbst:
- Kosten für Unterbringung und Verpflegung
- unter Umständen Kosten für berechenbare Investitionen. Das sind Kosten, die das Pflegeheim hat, zum Beispiel für Gebäudemiete oder Anschaffungen. Diese Kosten können auf die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung umgelegt werden
- unter Umständen Kosten für Zusatzleistungen. Diese werden auch als “Komfortleistungen“ bezeichnet. Gemeint ist zum Beispiel ein Einzelzimmer, eine besondere Verpflegung oder spezielle Pflegeleistungen.
Wenn Sie selbst die zusätzlichen Kosten nicht tragen können, müssen Ihre Angehörigen dafür aufkommen. Kinder müssen jedoch erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von über EUR 100.000 zu den Kosten der Pflegeeinrichtung beitragen. Können auch Ihre Angehörigen die Kosten nicht übernehmen, erhalten Sie staatliche Unterstützung über das Sozialamt.
Wenn Sie unter der Woche in einem Pflegeheim leben und am Wochenende von Angehörigen zuhause gepflegt werden, können Sie zusätzlich Leistungen der häuslichen Pflege, zum Beispiel Pflegegeld oder Pflegehilfsmittel, beantragen.
Wenn Sie Hilfe bei der Auswahl einer passenden Pflegeeinrichtung brauchen, wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder Ihren nächstgelegenen Pflegestützpunkt.
Was sollte ich noch wissen?
In einigen Bundesländern können Sie zusätzlich zu den Leistungen Ihrer Pflegekasse Pflegewohngeld beantragen.
Sie können das Pflegeheim jederzeit wechseln.