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- Interkommunale Zusammenarbeit im Steuerwesen Gemeinsames Steueramt in Frielendorf jetzt auch für Schwarzenborn zuständig
- Neue Standesbeamtin für die Stadt Schwarzenborn
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- Kinoprogramm für die Ukraine - ein Angebot von Cine Royal in Fritzlar
- Schülerinnen und Schülern der Knüllköpfchen-Schule schützen unsere Eichen vor den Eichenprozessionsspinnern
- TNG Stadtnetz GmbH startet in Neukirchen und Schwarzenborn in Glasfaser-Aktionsphase
- TSV Schwarzenborn mit aktiven Kinderprogramm am Ostermontag
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- Hessische Landesregierung zur Schaffung neuer Dienstposten in der Knüll-Kaserne in Schwarzenborn
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- Kreissparkasse Schwalm-Eder und VR Bank HessenLand eG überreichen Spenden für einen Bollerwagen
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- Haare schneiden für einen guten Zweck
- Mit der DVWSE und der Polizeidirektion Schwalm-Eder „Junk + Sicher + Startklar“ in die Zukunft!
- Krachmachertag 2023 im Kindergarten Sonnenstrahl
- Auf Platt zu schwatzen hat oft beruhigt
- Erweiterung des gynäkologischen und allgemeinmedizinischen Angebots
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- Arbeitseinsatz auf dem Friedhof Schwarzenborn
- Achtung Vollsperrung
- Save the Date: Sommer- und Weinfest am 03. Juni 2023
- Europawochen vom 30. April bis 31. Mai 2023
- Pressemitteilung der Kommunen Homberg, Frielendorf, Knüllwald und Schwarzenborn
- Kreisseniorentag in Schwarzenborn
- Jahreshauptversammlung der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schwarzenborn
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- Verabschiedung einer Stadtverordneten
- Pfingstübung der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Schwarzenborn
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- Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Schwalm-Eder-Kreis ab sofort untersagt!
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- Neue Nebenstellen-Nummern bei der Kreisverwaltung Schwalm-Eder
- Erfolgreiches drittes Klappstuhlkonzert auf dem Knüllköpfchen
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Heirat anmelden
Leistungsbeschreibung
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung grundsätzlich persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen Ehenamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.Verfahrensablauf
Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer Verlobten oder Ihrem Verlobten gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
- Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
-
Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
Voraussetzungen
- Die Ehe kann erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
- Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
- Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
-
wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
-
wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
-
wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
- aktuelle Geburtsurkunde
-
wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
-
wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
- die Eheurkunde oder
- den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
- die Sterbeurkunde des früheren Partners
-
erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Heiratsurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
-
wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder
-
bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
- gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer mit Lichtbild versehener Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
- ggf. Ehefähigkeitszeugnis
- Fremdsprachige Urkunden
Hinweise:
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.
-
weitere Unterlagen:
- Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
-
wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Rechtsgrundlage