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- Die Stadt Schwarzenborn sucht ehrenamtlich Fahrer für den e-Bürgerbus
- Schwarzenborn hat jetzt eine App!
- Das Stadtwappen und die Wüstungen
- Neue "Symbolbank" auf dem Marktplatz
- Offizielle Übergabe des neuen LF10
- Naturnaher Schulgarten an der Knüllköpfchenschule Schwarzenborn wird mit 20.000 € neu aufgebaut
- Dacherweiterung für die Grillstation und das Haupthaus des Grillplatzes
- Weinlese am Ahlen Porrhüs
- Indienststellung LF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Schwarzenborn
- Schwarzenbörner zur Spendenübergabe im Ahrtal
- "KINDERZEIT" in der Kulturhalle in Schwarzenborn
- Förderprogramm für die Pflanzung von Obst- und Wallnussbäumen des Schwalm-Eder-Kreises
- Registrierung bei DKMS
- Schwarzenbörner pflanzen Zukunft
- Vorlesetag in der Knüllköpfchen-Schule
- Soziale Teilhabe sichern und gesundheitlichen Risiken vorbeugen
- Erste DHL Packstation in Schwarzenborn ermöglicht bequemen Paketempfang und -versand rund um die Uhr
- Neue Hausmeisterin für die Kulturhalle
- Nikolausaktion in Schwarzenborn und Grebenhagen
- Zuwendungsübergabe an Vereine der Stadt Schwarzenborn
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- Bau von Meisen-Nistkästen durch Schülerinnen und Schüler unserer Knüllköpfchenschule
- Wirkungsbereich des VGZ Schwalm ab 2022 vergrößert
- Neuer e-Bürgerbus der Stadt Schwarzenborn
- Neue Holzbänke
- Impfaktion im MVZ
- Virtuelles Gründerzentrum - Sprechtag in Schwarzenbornnnnn
- Die EAM unterstützt Naturerlebnisse
- Informationen zur Grundsteuerreform in Hessen
- Überaus großzügige Spende für den Stadtwald!
- Informationen zur Ausgabe von kostenlosen Müllsäcken
- Neuer Minibagger für den Bauhof der Stadt Schwarzenborn
- Sprengung des Geldautomatens
- 35. Dienstjubiläum von Udo Aßmann-Zinn
- Die Kindergartenkinder vertreiben den Winter
- Interkommunale Zusammenarbeit im Steuerwesen Gemeinsames Steueramt in Frielendorf jetzt auch für Schwarzenborn zuständig
- Neue Standesbeamtin für die Stadt Schwarzenborn
- Die Stadt Schwarzenborn setzt weiterhin auf e-Mobilität
- Neue Trainingsanzüge für die Jugend
- Kinoprogramm für die Ukraine - ein Angebot von Cine Royal in Fritzlar
- Schülerinnen und Schülern der Knüllköpfchen-Schule schützen unsere Eichen vor den Eichenprozessionsspinnern
- TNG Stadtnetz GmbH startet in Neukirchen und Schwarzenborn in Glasfaser-Aktionsphase
- TSV Schwarzenborn mit aktiven Kinderprogramm am Ostermontag
- WICHTIGER HINWEIS Verbrennen von pflanzlichen Abfällen / Heckenschnitt
- Hessische Landesregierung zur Schaffung neuer Dienstposten in der Knüll-Kaserne in Schwarzenborn
- Schwarzenborn im Glück
- Wir freuen uns über Unterstützung im Ärzteteam!
- Gelbe Schleife der Verbundenheit
- Wir gestalten mit!
- Kreissparkasse Schwalm-Eder und VR Bank HessenLand eG überreichen Spenden für einen Bollerwagen
- Betriebsausflug der Stadt Schwarzenborn
- Neue Freifläche auf dem Marktplatz eingeweiht! Rückblick auf das Sommer- und Weinfest
- Neuer Geldautomat im Eselsweg
- Johannisfeier mit Benefizkonzert
- Start für den neuen Ordnungsbehördenbezirk Schwalm
- Aushändigung der Anerkennungsprämien für Feuerwehrkameraden
- Allgemeinverfügung Verbot Wasserentnahme
- Waldbrandsituation in Hessen
- Neuer Ehrenwehrführer für die Stadt Schwarzenborn
- Besuch des Regierungspräsidenten
- Kinder der Knüllköpfchenschule zu Besuch im Rathaus
- 50 Jahre SPD Ortsverein Schwarzenborn
- Standortwechsel der Glascontainer
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- Neuer Auszubildender der Stadt Schwarzenborn
- E-Ladesäulen ab sofort kostenpflichtig
- Praxisurlaub MVZ im August
- Erfolgreiche fünfte Kinderferienspiele der Stadt Schwarzenborn
- Zweites Klappstuhlkonzert auf dem Knüllköpfchen
- Die Städte Neukirchen und Schwarzenborn erreichen die benötigte Quote für den TNG Glasfaserausbau
- Terminabstimmung für Beerdigungen oder Urnenbeisetzungen auf den Friedhöfen Schwarzenborn und Grebenhagen
- Neue Ladesäulen in Schwarzenborn
- Anzahl der Ärzte im MVZ wächst!
- Die EAM fördert den Schutz von Insekten
- Seniorennachmittag in Schwarzenborn
- Neuer Fußboden für den Burschenschaftswaggon
- Baumpflanzaktion des KWF am 04.10.2022
- Tag der offenen Tür im gemeinsamen Gewerbegebiet
- Wandertag der Knüllköpfchenschule mit Pflanzaktion
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- Aufruf zur Akquise von Liegenschaften zur Unterbringung Geflüchteter
- Ergebnis der Bürgermeisterwahl
- Bäumchenpflanzaktion für Neugeborene
- Knüll erneut als LEADER-Region anerkannt
- „Schwarzenbörner pflanzen Zukunft“-1
- Online Terminbuchung im MVZ eingeführt!
- Knüllköpfchenkerze erstrahlt zum vierten Mal
- Adventszauber 2022
- Punschabend am Ahlen Porrhüs am 2. Advent
- Amtliche Bekanntmachung des Schwalm-Eder-Kreises zur Pyrotechnik
- Die Rathäuser werden digital
- Traumhafte Impressionen am 13. Dezember am Knüll
- Herzensprojekte in der Stadt Schwarzenborn verwirklicht
- Verleihung zweier Ehrennadeln der Stadt Schwarzenborn
- Vize-Landrat Jürgen Kaufmann ehrt herausragendes Engagement
- Oberärztin | Oberarzt gesucht!
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- Obstbaumschnittkurs im Naturpark Knüll
- Einführung des Landesweiten Mängelmelders
- Übergabe Ortsgerichtsvorsteher
- Klimaschutzpreis 2022
- Haare schneiden für einen guten Zweck
- Mit der DVWSE und der Polizeidirektion Schwalm-Eder „Junk + Sicher + Startklar“ in die Zukunft!
- Krachmachertag 2023 im Kindergarten Sonnenstrahl
- Auf Platt zu schwatzen hat oft beruhigt
- Erweiterung des gynäkologischen und allgemeinmedizinischen Angebots
- Erstmals in drei Kategorien
- Örtliche Übergabe eines LED-Beleuchtungssystems
- Arbeitseinsatz auf dem Friedhof Schwarzenborn
- Achtung Vollsperrung
- Save the Date: Sommer- und Weinfest am 03. Juni 2023
- Europawochen vom 30. April bis 31. Mai 2023
- Pressemitteilung der Kommunen Homberg, Frielendorf, Knüllwald und Schwarzenborn
- Kreisseniorentag in Schwarzenborn
- Jahreshauptversammlung der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Schwarzenborn
- Die EAM fördert gesundes Gärtnern
- Verabschiedung einer Stadtverordneten
- Pfingstübung der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Schwarzenborn
- Rückblick auf das Sommer- und Weinfest
- Tür für den August-Franke-Turm
- Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Schwalm-Eder-Kreis ab sofort untersagt!
- Johannisfeier auf dem Knüllköpfchen
- Einweihungsfeier des Platzes Am Sonnenhang
- Trotz viel Regen eine Menge Spaß!
- Vorstellung der neuen Pfarrerin Frau Kanwischer-Koch
- 19. Ausbildungsbörse Schwalm-Eder - Ausbildungsplätze findet man am 16. September in Borken (Hessen)!
- Neue Nebenstellen-Nummern bei der Kreisverwaltung Schwalm-Eder
- Erfolgreiches drittes Klappstuhlkonzert auf dem Knüllköpfchen
- 40 jähriges Dienstjubiläum des Ortsgerichtsschöffen Dr. Hans Wilhelm Ide
- Einweihung des U3-Bereiches des Spielplatzes "Neue Straße"
- Sommerfest der Jugendfeuerwehr Schwarzenborn
- Rückblick auf die Feierlichkeit „50 Jahre Gebietsreform“
- Verleihung einer Ehrennadeln der Stadt Schwarzenborn
- Informative Bürgerversammlung!
- Vorläufige Ergebnisse der Landtagswahl in Schwarzenborn und Grebenhagen
- Knüllkerze erstrahlt zum fünften Mal
- Adventszauber 2023
- Weihnachtsbrief des Bürgermeisters
- Jugendfeuerwehr erhält neue Kennzeichnungswesten
- Neues Personal für den städtischen Bauhof
- Energiepark am Knüll
- Digital im Alter
- Besuch der Kinder der Knüllköpfchenschule
- Großveranstaltung in der Stadt Schwarzenborn
- Rückblick zum Sommer- und Weinfest 2024
- Johannisfeier 2024
- Rückblick über die siebten Kinderferienspiele 2024 in Schwarzenborn
- Vereine im Knüll setzten zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Region um
- Einweihung des Spielplatzes in der Neuen Straße
- Die EAM sponsert Wanderbank für Schwarzenborn
- Kooperation für erneuerbare Energien - Energiepark Schwarzenborn
- Einweihung des Mehrgenerationen-Gesundheitsparkes am Freitag, den 20.09.2024 auf der Bäumchenwiese
- Senioren den Weg in die digitale Welt ebnen
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- Spendenboxen wurden gut gefüllt
- Bäumchenpflanzaktion für Neugeborene 2024
- Aktion: „Schwarzenbörner pflanzen Zukunft“
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Straßenbeiträge
Leistungsbeschreibung
Das gemeindliche Straßennetz inklusive der Wege und Plätze muss nicht nur unterhalten, sondern vielerorts auch erweitert oder erneuert werden.
Straßenbeiträge sind Beiträge, die Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht von Grundstückseigentümern erheben können, wenn Gemeindestraßen um- oder ausgebaut werden. Es liegt in der kommunalen Entscheidungsfreiheit der jeweiligen Gemeinde, ob sie diese Straßensanierungen durch Beiträge oder mit anderen Mittel finanziert. Während der Erschließungsbeitrag erhoben wird, wenn eine Straße erstmalig hergestellt wird, kann der Straßenbeitrag dann erhoben werden, wenn eine Straße erweitert (Ausbau) oder erneuert (Umbau) wird. Der Umbau erfasst nicht nur die grundhafte Sanierung, sondern auch eine verbessernde Erneuerung wie beispielsweise die Einrichtung einer Fußgängerzone. Auch der Umbau und Ausbau von Teileinrichtungen (etwa Gehwege, Straßenbeleuchtung) kann beitragsrechtlich veranlagt werden.
Unterhaltungs- und Ausbesserungsarbeiten, wie etwa die Beseitigung von Schlaglöchern oder Frostaufbrüchen, unterfallen von vornherein nicht dem Beitragsrecht.
Die Gemeinde muss sich grundsätzlich an den Ausbaukosten beteiligen, da auch der Allgemeinheit ein Vorteil zukommt. Der Gemeindeanteil beträgt mindestens 25 Prozent bei Anliegerstraßen, mindestens 50 Prozent bei innerörtlichen Durchgangsstraßen und mindestens 75 Prozent bei Straßen, die dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen. Der konkrete Beitragssatz wird in der Satzung festgelegt, er kann auch über den jeweiligen Mindestsätzen liegen.
Entscheidet sich die Gemeinde für eine Beitragsveranlagung auf Grundlage einer Satzung, so wird der Kostenaufwand auf alle Grundstücke verteilt, die einen Vorteil von der Maßnahme haben. Das sind in der Regel alle Grundstücke, die direkt oder indirekt (Hinterliegergrundstücke) an die Straße bzw. den Straßenabschnitt angrenzen. Persönlich beitragspflichtig ist immer der Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstückes zu dem Zeitpunkt, an dem der Heranziehungsbescheid bekanntgegeben wurde. Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner. Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.
Hinweis: Beim Kauf von Grundstücken müssen Sie beachten, dass noch nicht gezahlte Straßenbeiträge als öffentliche Last auf dem Grundstück ruhen. Dies hat zur Folge, dass der neue Grundstückseigentümer (oder der Erbbauberechtigte oder Wohnungs-/Teileigentumsberechtigte) zur Beitragszahlung verpflichtet ist, bis die Beiträge vollständig entrichtet sind. Ein privatrechtlicher Vertrag befreit ihn davon nur gegenüber dem Vertragspartner. Ob das Grundstück mit Straßenbeiträgen belastet ist, können Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfragen.
Die Kommunen haben auch die Möglichkeit, alternativ zur Erhebung einmaliger Beiträge wiederkehrende Beiträge zu erheben. Voraussetzung für die Erhebung wiederkehrender Beiträge ist die satzungsrechtliche Zusammenfassung von mehreren Verkehrsanlagen zu einem Abrechnungsgebiet. Dabei gilt, dass diejenigen Grundstückseigentümer, die bereits in den letzten Jahren Erschließungs-oder Straßenbeiträge geleistet haben, nicht sogleich zu wiederkehrenden Beiträgen herangezogen werden dürfen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
An wen muss ich mich wenden?
An die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung